Der stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB)
Der stv. OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht,
Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten fest-stellt und meldet,
- Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,
- die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
- Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,
- entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des OB,
- die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,
- die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
- die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
- u.a.m.
Bei Einsätzen übernimmt der/die stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbesondere:
- Kontakt zu Jugendbetreuer/in und Jugendgruppenleiter/in hält
- die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
- die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen unterstützt.