Der Ortsbeauftragte (OB)
Seine Aufgaben:
- Er repräsentiert das THW vor Ort.
- Er vertritt die Interessen und fördert das Ansehen des THW.
- Er sorgt für vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten, Geschäftsführer und Einheitsführer.
- Er beruft den Ortsausschuss ein und hat dessen Vorsitz inne.
Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für:
- Maßnahmen der Einsatzvorbereitung und -durchführung
- Ausbildung der Helfer seines Ortsverbandes
- Helferaufnahme, Dienstüberwachung usw.
- Darstellung des Ortsverbandes in der Öffentlichkeit
- Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Arbeitsvorschriften