Unterstützung durch Arbeitgeber
Arbeitgeber ein wichtiger Partner
Fragen und Antworten
Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildung freistellen?
Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW-Tätigkeiten freizustellen.
Wie kann ich denn dann mit meinem Mitarbeiter planen?
Bei schulischen Lehrgängen werden die Termine in der Regel lange vorher bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o.ä. berücksichtigt werden. Ausbildungsveranstaltungen und Übungen finden normalerweise nicht während der Arbeitszeit statt. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.
Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.
Bekomme ich das Geld wieder?
Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet. Entsprechende Antragsformulare gehen Ihnen automatisch zu.
Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meines Mitarbeiters?
Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu.
Und wo ist das alles rechtlich geregelt?
Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt.