Der Ausbildungsbeauftragte (AB)

Der AB koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV.

Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.

Er ist für die Grundausbildung verantwortlich.

Er hat die Aufgabe, die Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben zu koordinieren und zu überwachen; hierzu gehört insbesondere:

  • Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten,
  • Planung und Durchführung von Sonderausbildungsveranstaltungen
  • Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften
  • Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung,
  • Überwachung der Helfer bei Ausbildungsveranstaltungen der Bereichsausbilder,
  • Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen,
  • Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat.

 

Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt.

Er stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab.