Der Ortsbeauftragte (OB)

Seine Aufgaben:

  • Er repräsentiert das THW vor Ort.
  • Er vertritt die Interessen und fördert das Ansehen des THW.
  • Er sorgt für vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten, Geschäftsführer und Einheitsführer.
  • Er beruft den Ortsausschuss ein und hat dessen Vorsitz inne.

 

Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für:

  • Maßnahmen der Einsatzvorbereitung und -durchführung
  • Ausbildung der Helfer seines Ortsverbandes
  • Helferaufnahme, Dienstüberwachung usw.
  • Darstellung des Ortsverbandes in der Öffentlichkeit
  • Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Arbeitsvorschriften