Die Jugendbetreuerin (JB)

Die Jugendbetreuerin ist für die Jugendarbeit des OV zuständig.

Die Jugendbetreuerin ist verpflichtet:

  • die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
  • die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
  • unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
  • mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.

 

Die Jugendbetreuerin ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jungend e.V.“. Sie wird durch die Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet sie mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.