Der stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB)

Der stv. OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.

Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht,

 

Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.

Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  • die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten fest-stellt und meldet,
  • Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,
  • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
  • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,
  • entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des OB,
  • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,      
  • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
  • die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
  • u.a.m.

 

Bei Einsätzen übernimmt der/die stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.

Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbesondere:

  • Kontakt zu Jugendbetreuer/in und Jugendgruppenleiter/in hält
  • die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
  • die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen unterstützt.